Kompensationsflächen
Ziel dieses Projektes ist die Überprüfung der ausgewiesenen Kompensationsflächen des Kreises Bad Segeberg. Kompensationsflächen haben im Hinblick auf Förderung von Biodiversität und Klimaschutz einen hohen Stellenwert.
Rechtliche Grundlage der Kompensationsflächen ist § 15 Abs. 2 BnatSchG:
"Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahme) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahme). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist."
Interessierte können sich gerne bei uns melden!