BUND Kreisgruppe Segeberg
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Die Konsequenzen von frühen Fehlentscheidungen

A20 und kein Ende

Der Weiterbau der A20 bei Bad Segeberg wurde 2013 durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wegen gravierender Planungsmängel gestoppt. Seitdem arbeiteten zunächst der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) und zuletzt die DEGES als Planungsträger an der Weiterführung des Projekts - und haben große Probleme mit planerischen Festlegungen der Vergangenheit. Jüngstes Beispiel ist der Versatz der A20-Trasse an der zukünftigen Trave-Querung zwischen Bad Segeberg und Högersdorf, um auf Drängen der EU-Kommission ein europaweit bedeutsames Quellhang-Flusssystem nicht zu zerstören. Dadurch berührt die zukünftige Autobahntrasse jedoch das direkte Umfeld einer Schule.

Hier geht es zum vollständigen Bericht von Stefan Lüders, dem Fledermausreferent des NABU Schleswig-Holstein.

A20 stoppen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND) organisierte zusammen mit lokalen Initiativen am Samstag, den 5. Juni 2021, im Rahmen eines deutschlandweiten Autobahn-Protest-Wochenendes unter dem Titel „Verkehrswende jetzt – Autobahnbau stoppen“ in Glückstadt und Bad Segeberg zwei Fahrrad-Demonstrationen. Gemeinsam mit zahlreichen BUND-Ehrenamtlichen demonstrierten mehrere hundert Menschen entlang der geplanten Trasse friedlich gegen den geplanten Weiterbau der Autobahn A20.

Die A 20-Planungen sind mit rund 200 Kilometern Länge von Weede kurz vor Bad Segeberg bis zum ostfriesischem Westerstede das längste und teuerste Neubauprojekt des gesamten Bundesverkehrswegeplans – und dasjenige mit dem selbst vom Bundesumweltamt anerkannten größten Umweltschaden. In vier Abschnitten wurden die Planungen bereits wegen Verstößen gegen das Gewässer- bzw. Artenschutzrecht gerichtlich gerügt und für rechtswidrig erklärt. In keinem einzigen Abschnitt existiert bislang Baurecht.


Rund 80 Prozent der geplanten Trasse verlaufen durch Moore und Marschböden, die insgesamt 450 Millionen Tonnen CO2 binden. In Schleswig-Holstein betrifft das den Großteil der Strecke von der Elbe bis nach Wittenborn. Ein erheblicher Teil des Treibhausgases würde durch den Bau freigesetzt, seltene Tierarten und angepasste Pflanzen ihren Lebensraum in diesen sensiblen Gebieten verlieren. „Alleine durch das Ausspülen des geplanten Elbtunnels würde saurer, schwefelhaltiger Abraum entstehen, der der Größe von zwei ägyptischen Gizeh-Pyramiden entspricht,“ so Eggers und ergänzt: „Die Belastung für die Organismen in den Marschgräben und schließlich der Elbe würden während der Bauphase unerträglich sein.“

Allein im Segeberger Forst würde eine rund 1,5 Kilometer lange Schneise das zweitgrößte Waldgebiet Schleswig-Holsteins zerschneiden – das sind 7,5 Hektar! Dabei handelt es sich um artenreichen Mischwald, der eigentlich zum Naturschutzgebiet „Wittenborner Heide“ gehörte: Das Land hat den Wald aber wegen der A-20-Planung bewusst ausgespart. Wald ist neben Mooren eine bedeutende Kohlenstoffsenke, allerdings spielte und spielt Klimaschutz bei den Planungen, die aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts stammen, überhaupt keine Rolle. Schleswig-Holstein ist das waldärmste Bundesland und würde mit einer insgesamt sieben Milliarden Euro teuren Planung an dieser Stelle unwiederbringlich intakte Wälder und Moore zerstören. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Bau mit geschätzten 19.000 Fahrzeugen täglich nicht lohnt; im Vergleich nutzen zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest bis Hamburg-Stellingen täglich 152.000 Kraftfahrzeuge die benachbarte A7. Zu einer Reduktion des Verkehrs in der Hansestadt würde die Weiterführung der A20 aufgrund der Entfernung jedoch nicht führen. Die aktuelle Verkehrsbelastung der Bundesstraße 206 westlich von Bad Segeberg mit gerade einmal 12.000 Fahrzeugen täglich rechtfertigt ohnehin nicht die Planung einer Autobahn.

Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen veröffentlicht der BUND ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Laut diesem ist der Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig.